Wußten Sie schon
| Mit Zahnersatz Steuern sparen |
Zahnersatz , eine neue Brille und andere Krankheitskosten können als "außergewöhnliche Belastung" in der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Dies allerdings nur dann, wenn dem Betroffenen die Belastung gemessen an seinem Einkommen steuerlich nicht zumutbar ist. Der § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) regelt deutlich, wie hoch der Eigenanteil ist, der bei einer solchen medizinisch notwendigen Maßnahme zugemutet werden darf. Quelle: www.handwerk-magazin.de |

