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Wußten Sie schon
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Bei der Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Kronen und Brücken erhöht sich der Festzuschuss um 20%, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Der Festzuschuss erhöht sich um weitere 10%, wenn der Nachweis für die letzten zehn Jahre erbracht wird. Deshalb sollte in ihrem "Bonusheft" für jedes Jahr ein Eintrag vorhanden sein - lückenlos! Quelle: www.Die-Schwenninger.de |
